Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen einem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
Vermögensschadenshaftpflicht
Es besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAGO bei der R+V Allgemeine Versicherung AG