Personal - Recht - Betrieb ist Investition in Kompetenz.
Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit rechne ich gemäß den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Bitte beachten Sie, dass ich im Bereich arbeits- und sozialrechtlicher Fragestellungen nur aufgrund einer Mindeststreitwertvereinbarung tätig werde. Dies hat zur Folge, dass mein Honor den üblicherweise vorgesehenen Rahmen übersteigen wird.
Vorträge und Schulungen rechne ich gemäß gesonderter Vereinbarung ab.